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Wer   kennt   das   nicht:   Das   gekaufte   Auto   hat   eine Delle,    der    bestellte    Pullover    ein    Loch    oder    der Fernseher   funktioniert   kurz   nach   dem   Kauf   nicht mehr.   Diese   und   ähnliche   Fälle   kommen   jeden   Tag vor.   In   vielen   Fällen   wird   sich   der   Händler   ohnehin bereit   erklären   die   Ware   auszutauschen   oder   den Mangel   zu   beheben.   Falls   der   Verkäufer   sich   nicht „kulant“ zeigt oder Sie billig abspeisen will: Sie   haben   gesetzlich   das   Recht   bei   allen   Mängeln, die   schon   bei   der   Übergabe   vorhanden   waren,   die Mängelbehebung   bzw.   den   Austausch   der   Ware   zu verlangen   oder   Sie   bekommen   Ihr   Geld   ganz   oder teilweise   zurück.   Wenn   der   Mangel   in   den   ersten sechs   Monaten   nach   der   Übergabe   hervorkommt, wird   gesetzlich   sogar   vermutet,   dass   der   Mangel schon    bei    der    Übergabe    vorhanden    war.    Damit bestehen    beste    Chancen    Ihre    Ansprüche    auch gegen den Willen des Verkäufers durchzusetzen. Wir helfen Ihnen; sprechen Sie mit uns.

Gewährleistung

Mängel beheben oder Geld zurück

Wir    erleben    es    alle    hin    und    wieder,    dass    uns jemand    anderer    einen    Schaden    zufügt;    durch einen   Unfall,   eine   zu   späte   Warenlieferung,   eine rufschädigende      Äußerung      oder      durch      eine bewusste     Sachbeschädigung.     Sie     müssen     sich diese   Schädigungen   nicht   gefallen   lassen;      können den     erlittenen     Schaden     in     voller     Höhe     vom Verursacher ersetzt verlangen. Unsere    Kanzlei    übernimmt    für    Sie    die    gesamte Durchsetzung   Ihrer   Schadenersatzansprüche   -   von der   Einholung   einer   Rechtsschutzdeckung   bis   zur außergerichtlichen    bzw.    gerichtlichen    Betreibung und   (wenn   notwendig)   der   Einleitung   exekutiver Zwangsmaßnahmen.    Sie    können    sich    entspannt zurücklehnen.    Ihre    Ansprüche    sind    bei    uns    in sicheren Händen. Tipp:   Für   die   Durchsetzung   Ihrer   Ansprüche   ist   die Sicherung    der    Beweise    über    den    Schadenshergang essentiell“!

Schadenersatz

Volle Wiedergutmachung

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