Wer
kennt
das
nicht:
Das
gekaufte
Auto
hat
eine
Delle,
der
bestellte
Pullover
ein
Loch
oder
der
Fernseher
funktioniert
kurz
nach
dem
Kauf
nicht
mehr.
Diese
und
ähnliche
Fälle
kommen
jeden
Tag
vor.
In
vielen
Fällen
wird
sich
der
Händler
ohnehin
bereit
erklären
die
Ware
auszutauschen
oder
den
Mangel
zu
beheben.
Falls
der
Verkäufer
sich
nicht
„kulant“
zeigt
oder
Sie
billig
abspeisen
will:
Sie
haben
gesetzlich
das
Recht
bei
allen
Mängeln,
die
schon
bei
der
Übergabe
vorhanden
waren,
die
Mängelbehebung
bzw.
den
Austausch
der
Ware
zu
verlangen
oder
Sie
bekommen
Ihr
Geld
ganz
oder
teilweise
zurück.
Wenn
der
Mangel
in
den
ersten
sechs
Monaten
nach
der
Übergabe
hervorkommt,
wird
gesetzlich
sogar
vermutet,
dass
der
Mangel
schon
bei
der
Übergabe
vorhanden
war.
Damit
bestehen
beste
Chancen
Ihre
Ansprüche
auch
gegen
den
Willen
des Verkäufers durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen; sprechen Sie mit uns.
Gewährleistung
Mängel beheben oder Geld zurück
Wir
erleben
es
alle
hin
und
wieder,
dass
uns
jemand
anderer
einen
Schaden
zufügt;
durch
einen
Unfall,
eine
zu
späte
Warenlieferung,
eine
rufschädigende
Äußerung
oder
durch
eine
bewusste
Sachbeschädigung.
Sie
müssen
sich
diese
Schädigungen
nicht
gefallen
lassen;
können
den
erlittenen
Schaden
in
voller
Höhe
vom Verursacher ersetzt verlangen.
Unsere
Kanzlei
übernimmt
für
Sie
die
gesamte
Durchsetzung
Ihrer
Schadenersatzansprüche
-
von
der
Einholung
einer
Rechtsschutzdeckung
bis
zur
außergerichtlichen
bzw.
gerichtlichen
Betreibung
und
(wenn
notwendig)
der
Einleitung
exekutiver
Zwangsmaßnahmen.
Sie
können
sich
entspannt
zurücklehnen.
Ihre
Ansprüche
sind
bei
uns in sicheren Händen.
Tipp:
„
Für
die
Durchsetzung
Ihrer
Ansprüche
ist
die
Sicherung
der
Beweise
über
den
Schadenshergang
essentiell“!
Schadenersatz
Volle Wiedergutmachung
WIR FREUEN UNS AUF SIE
01/9978028
SIE KÖNNEN UNS GERNE EINE
NACHRICHT HINTERLASSEN